Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie auf allen Gebieten des Gesellschaftsrechts, auch international.

Besonderes Augenmerk richten wir hierbei auf das organisatorische Ge-füge der Gesellschaft und darauf, wie sich die Belange unserer Mandanten darin bestmöglich verwirklichen lassen.

Je nach dem, ob Sie als Gesellschafter, Vorstand, Geschäftsführer, Ein-zelunternehmer, Aufsichtsrat oder Beirat fungieren, werden wir unsere Lösungen auf Ihre individuelle Situation ausrichten.

Unsere Tätigkeiten reichen von der Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Organisationsvorgänge bis zur Betreuung von gesellschaftsinternen Auseinandersetzungen.

Unser Beratungsspektrum im Bereich Gesellschaftsrecht umfasst unter anderem:

  • Gesellschaftsgründungen
  • Ausarbeiten, Überprüfung und Ändern von Gesellschaftsverträgen
  • Bestellung und Abberufung von Gesellschaftsorganen
  • Anstellungsverträge (Geschäftsführer, Vorstände)
  • Kapitalmaßnahmen
  • Umwandlungen (Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung, Aus-gliederung, Vermögensübertragung, Formwechsel)
  • Gesellschafter/Aktionärs-Vereinbarungen, Treuhandvereinbarun-gen
  • gesellschaftsrechtliche Beratung von Familienunternehmen
  • Nachfolgeregelungen
  • Betreuung von Hauptversammlungen/Gesellschafterversammlungen
  • Beratung von Aufsichtsräten und Beiräten
  • Stille Beteiligungen, Unterbeteiligungen
  • Auskunftsansprüche
  • Abfindungsstreitigkeiten und -vereinbarungen
  • Regressansprüche wegen Verletzung gesellschaftsrechtlicher Sorgfaltspflichten
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften

www.gesellschaftsrechtskanzlei-landshut.de

 
lndh-gtzr 2012-02-23 wid-43 drtm-bns 2012-02-23