Erbrechtskanzlei Landshut


Fragen, die das Erbrechtbetreffen und im weitesten Zusammenhang damit stehen, bilden einen Hauptschwerpunkt unserer Kanzleitätigkeit.
Kompetent beraten wir Sie in allen Fragen die mit dem Thema im Zusammenhang stehen, wie z.B.
Verfügung von Todes wegen

a) Testament
b) Erbvertrag
c) gemeinschaftliches Testament
d) Errichtung, Auslegung, Anfechtung von Testamenten, etc.

Testamentsvollstreckung
Testamentserrichtung
Testamentsvollstreckung und Aufgaben des Testamentsvollstreckers
Pflichtteilsanspruch
allgemeines Erbrecht
erbrechtliches Gerichtsverfahren (freiwillige Gerichtsbarkeit)
Nachlassauseinandersetzung
Nachlassverwaltung
Pflichtteilsergänzung
Erbausschlagung
Erbfolgeplanung
Erbauseinandersetzung
Änderung des Erbrechts
gesetzliche Erbfolge
Widerruf des Testaments
Miterbengemeinschaft
Erbschein
gesetzliche Erbfolge der nichtehelichen Kinder
Erbvertrag
Vermächtnis
Vor- und Nacherbschaft
gemeinschaftliches Testament
Berliner Testament
Nachlassverbindlichkeiten
Erbrecht der Lebenspartner
Testamentsauslegung
Erbverzicht
Erbunwürdigkeit
Befreite Vorerbschaft

Zur Beantwortung entsprechender Fragen stehen wir jederzeit kompetent zur Verfügung.


Kanzleiportrait zum Download (PDF)

 
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